Wozu benötigt man heute überhaupt noch ein Label und wozu einen Musikverlag?
In den folgenden Abschnitten geht es rund um die Themen der Leistungs-, Urheberschutzrechte sowie die Vermarktung von selbst produzierter Musik. HIPMOTIZE Music Edition richtet sich dabei vornehmlich an einzelne Künstler und Bands, die ihre Rechte universell sichern wollen und sich um die Verwertung ihrer Veröffentlichungen nicht selbst kümmern möchten. Ein Exkurs gibt auch Aufschluss über Sinn und Zweck von untereinander und mit Dritten zu treffenden Vereinbarungen, wenn musikalische Urheber- und Leistungsschutzrechte betroffen sind.
Urheberrechte und die Rolle der GEMA.
Schlicht gesagt, regelt das Urheberrecht im Musikbereich, wem die Kompositionsrechte gehören und was damit gemacht werden darf. Dies gilt auch für die Songtexte, die gesondert angemeldet werden müssen. In Deutschland tritt hier die GEMA für die Wahrnehmung der Urheberrechte ein – selbst wenn man nicht Mitglied ist. Die GEMA sammelt fleißig Gebühren überall da ein, wo Musik gespielt wird (Gaststätten, Hotels, Clubs, Discotheken, Radiostationen, CD-Veröffentlichungen, etc.) und verteilt die Tantiemen über einen komplexen Verteilungsschlüssel am Ende des Jahres an seine angeschlossenen Mitglieder. Sofern man seine eigenen Kompositionen und Texte bei der GEMA angemeldet und registriert hat, lassen sich gemeldete Veröffentlichungen auch einzelnen Titeln und Alben zuordnen – dann gibt es eine direkte Ausschüttung für jede angemeldete Veröffentlichung.
Leistungsschutzrechte und die Rolle der GVL.
Jeder bei Musikproduktionen mitwirkende Musiker trägt grundsätzlich eine künstlerische Leistung bei. Ob Sänger, Gitarrist, Schlagzeuger oder Saxophonist – selbst die Plattenfirma, die das Werk auf CD presst und im Handel vertreibt. Alle Mitwirkenden besitzen Rechte am Musikprodukt, sogenannte verwandte Schutzrechte des Urheberrechts.
In Deutschland vertritt die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) diese Ansprüche. Die GVL zahlt die Vergütung an den Musiker aus, sobald ihm diese Rechte zustehen und er einen Wahrnehmungsvertrag bei der GVL unterzeichnet hat. Liegt das alles vor und sind die Songs alle (z.B. von der Plattenfirma) bei der GVL angemeldet, werden seine Rechte von der Gesellschaft vertreten.
Auch hier partizipiert man nur, wenn man GVL Mitglied ist und die Titel, die man für eine Band, einen Künstler o.ä. eingespielt hat, veröffentlicht wurden. Voraussetzung ist natürlich immer, es handelt sich um eine Veröffentlichung in Form einer CD, eines MP3 oder sonstiges und wird von einem Label vertrieben. Das Label, welches die Rechte der Künstler erhalten hat das Werk/einzelne Tracks zu vertreiben, wird und muss diese Werke wiederum bei der GVL entsprechend anmelden, worauf sich der einzelne Künstler und Mitglied der GVL beziehen kann.
Warum betrifft das auch die eigene Band oder den einzelnen Komponisten?
Auftritte in Clubs oder auf Festivals:
Sobald wir den Übungsraum verlassen um auf einer Bühne zu spielen, will jeder ordentliche Club von uns eine GEMA Anmeldung unterschrieben wissen, mit allen Titeln und möglichst noch mit allen relevanten GEMA Daten – weil der Clubbesitzer GEMA abführen muss, egal wer spielt und ob das Zeug irgend jemandem gehört oder nicht.
Wenn man allerdings als Komponist/Band bei der GEMA angemeldet ist, bzw. die Titel bei der GEMA verlagsrechtlich registriert und bei einem Label veröffentlicht sind, dann nimmt man an dem Verteilungsplan der GEMA am Ende des Jahres teil – aber eben erst bei einer entsprechenden Anmeldung und Registrierung der zu schützenden Titel.
Wenn man nicht selbst GEMA Mitglied ist, kann dies mittelbar über den Musikverlag geschehen – wenn die Titel bei einem Musikverlag untergebracht und von diesem bei der GEMA angemeldet sind. Vorausgesetzt, die Titel sind nicht anderweitig geschützt (Beispiele: Coversongs und Titel anderer Komponisten … Titel sind bereits beim Komponisten rechtlich geschützt … Titel sind bereits bei einem Verlag … etc.).
Die eigenen Titel werden im Radio gespielt ….
Haben wir die Möglichkeit, dass ein Radiosender unsere Titel im Radio spielt, ist dieser (überwiegend) wiederum GEMA-pflichtig und dann beginnt das Spiel wie oben beschrieben:
Als Komponist stehen einem Tantiemen („Royalties“) zu …. den Künstlern Tantiemen aus Leistungsschutzrechten (GVL) …. diese kommen einem über die Verteilungsschlüssel der GEMA und GVL zu …. Ohne Label in der Regel keine GVL – ohne GEMA Anmeldung bzw. Musikverlag oder Aggregator mit entsprechender Dienstleistung keine Royalties aus Urheberrecht ….
Gleiches gilt – mit Ausnahme von Nordamerika – auch für die meisten anderen Länder. Es gibt über die großen Musik-Aggregatoren für kleines Geld, welches der Musikverlag übernehmen sollte, die Möglichkeit die Royalties und damit die Registrierung in den wichtigsten Ländern mit zu übernehmen. Dann ist man da nicht allein auf die GEMA und deren gute oder weniger gute Kooperationen angewiesen. Das gilt allerdings nur für die Veröffentlichungen auf Plattformen, Radiostationen und Streamingdienste, die sich im beim Aggregator gebuchten Paket befinden.
Das eigene Album oder einzelne Tracks werden bei iTunes, Amazon, Musicload, Spotify & Co. veröffentlicht ….
iTunes beispielsweise nimmt keine direkten Anfragen von einzelnen Künstlern an. Selbst Plattenfirmen müssen nachweisen, dass sie mindestens 20 Künstlerveröffentlichungen vorweisen können – ähnliches gilt auch für andere Plattformen, die Music zum Download und gegen Gebühr anbieten.
Hier kommen die sogenannten Aggregatoren ins Spiel, die Titel von einzelnen Bands und Künstlern in ihr Repertoire aufnehmen und dann quasi als „Großhändler“ die Plattformen mit Musik versorgen. iTunes hat sehr wenige ausgewählte Aggregatoren, mit denen sie zusammenarbeiten. Es gibt unglaublich viele Dienstleister, die hier ihre Services gegen Gebühren von Euro 20 bis manchmal über 100 anbieten, wie CD-Baby und viele andere – alle behaupten, dass sie Bands/Künstler bei allen relevanten Download- und Streaming-Plattformen, international „relevanten“ digitalen Radio- und Internetstationen unterbringen.
… dabei sollten jedoch die Urheber- und Leistungsschutzrechte abgeklärt sein.
Derjenige, der die Titel über einen Aggregator bei iTunes & Co. platzieren möchte, muss rechtsverbindlich bestätigen können, dass er über die entsprechenden Vertretungsrechte verfügt oder vertretungsbevollmächtigt ist. Derjenige, der das unterschreibt, tritt für alle daraus resultierenden Urheber- und Leistungsschutzrechte und deren Verbindlichkeiten ein – was er in der Regel ohne die Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen nicht kann.
Sind bei einer Band nämlich Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht geklärt, kann derjenige nicht guten Gewissens dafür einstehen – er wird im Schadensfall dafür haftbar gemacht werden (siehe auch die Ausführungen oben zu „Urheberrecht“ und „Leistungsschutzrecht“). Da die Plattformen und Radiostationen direkt an die GEMAs und GVLs dieser Welt Tantiemen abführen, müssen sie diese entsprechend registrieren und setzen hier die Klärung und Angabe der Urheber- und Leistungsschutzrechte voraus (wofür der Aggregator wiederum einsteht, der diese Informationen abfragt). Überdies hat das von der Band für die Abrechnung aus Einnahmen von Veröffentlichungen beauftragte Bandmitglied natürlich auch die ganze Verantwortung, die Dokumentation und die damit verbundene Arbeit an der Backe …
Wie melden iTunes & Co. sowie die Radiostationen CDs und Titel an?
Radiostationen spielen in Deutschland eigentlich kaum CDs und Titel daraus, wenn die CD keinen „Labelcode“ (LC) besitzt. Dieser Labelcode wird in Deutschland exklusiv nur von der GVL und ausschließlich an angemeldete Labels (Plattenfirmen) vergeben – keine Privatperson kann diesen Labelcode beantragen. Dieser Labelcode ist eine „lebenslange“ Registriernummer des Labels und wird auf jede veröffentlichte CD (Inlet) gedruckt.
Spielt eine Radiostation in Deutschland einen Titel von einer Band, so werden in der Regel mindestens zwei Codes wichtig, die diese in ihre Senderlisten eintragen müssen, die sie GEMA und GVL übermitteln müssen:
• Labelcode
• ISRC Lizenzcode (International Standard Registration Code)
• UPC/EAN Code
Labelcode, ISRC und UPC/EAN Code …
Der Labelcode existiert eigentlich nur in Deutschland – gleichwohl ist er das Medium, mit dem die Radiostationen der GEMA ihre gesendeten Titel melden.
International ist der ISRC wichtig:
Dieser Code wird einmalig vergeben und ermöglicht Labels die eindeutige Kennzeichnung eines einzelnen Tracks mit einer dem Künstler und dem einzelnen Titel direkt zuordnungsfähigen Nummer, die heute im Zeichen der digitalen Tonträger (MP3, etc.) direkt in den digitalen Code des Titels als ID einprogrammiert werden (Spezieller Tag in den WAVs, MP3s). Dieser Code ist international anerkannt und dient wiederum der eindeutigen Zuordnung und Abrechnungsfähigkeit der Plattformen und Sender. Dieser Code – sofern er korrekt in den Tags des Titels eingefügt ist (geschieht in der Regel direkt beim Mastern) – wird automatisch in die Senderlisten des Radiosenders übertragen, die er wiederum der GEMA melden muss.
Auch bei käuflich erworbenen Titeln (z.B. Kauf und Download auf iTunes) ist der Code wichtig, weil er mit der Pflichtabgabe an die internationale Verwertungskörperschaften gemeldet wird. Damit stellt man sicher, dass einzelne Tracks identifizierbar und damit dem Aggregator, Künstler/Label verrechenbar zugeordnet werden können.
Dieser lebenslange, dem Besitzer zuordnungsfähige Repertoire/Katalog ISRC Code ist nicht umsonst und kostet mal schlappe €250,-. Man bekommt diesen ISRC-Code auch nur, wenn eine in die ordnungsgemäße Verwendung und Vergabe der für jeden Titel anzulegenden ISRC Codes eingewiesene Person benennen kann (vergleichbar mit den „Datenschutzbeauftragten“ ….)
Als bei der GVL angemeldetes Label verfügt die HIPMOTIZE Music Edition über einen Labelcode, der für jede veröffentlichte CD im Katalog verwendet werden kann. Für die Bands wird jeder Titel mit einem ISRC Code versehen – sobald ein MP3 eines Songs irgendwo gesendet wird, ist dieser Track darüber identifizierbar.
UPC/EAN Code
A UPC (Universal Product Code) or EAN (International Article Number) is a unique code used to identify a product, such as an album, single or ringtone.
Der UPC Code ist in den USA sehr gebräuchlich – den EAN Code (mit Abwandlungen für den amerikanischen Markt) braucht man vor allem dann wenn man CDs in die physische Distribution gibt – also die CD über AMAZON oder CD-Handel verkauft.
Der UPC/EAN Code wird ebenfalls lizenziert und über autorisierte Organisationen in den jeweiligen Ländern teuer verkauft. Allerdings kann man für den einzelnen Gebrauch mittlerweile Quellen finden, die einem diesen Code für kleines Geld verkaufen – teilweise kann man sich diesen auch selbst umsonst mit einer SW programmieren.
Der Vertrag mit einem Music Label und einem Musikverlag
Die Vorteile, seine Musik über ein Music Label zu veröffentlichen, habe ich versucht auf den Seiten davor darzulegen. Man muss sich keinem Label anschließen oder selbst eins gründen, um seine Musik zu veröffentlichen – aber es gibt, wie schon beschrieben, einige Dinge, die ein ordentlich registriertes Label einer Band/einem Künstler abnimmt, womit man allein ziemlich viel Aufwand pflegen müsste.
Hier noch mal die wichtigsten Vorteile eines Labels:
- Das Label nimmt als autorisierter Vertragspartner alle Rechte der Band/des Künstlers in der Verwertung wahr
- Das Label kümmert sich um die vertraglich abgesicherte Beziehung und Geschäfte mit Dritten (wie Aggregatoren, Presswerke, Vertriebspartner, Vervielfältigung, Presse, Tonstudios, Produzenten, Begleitmusiker, …)
- Das Label verfügt über den Labelcode und ISRC (UPC/EAN) Code, um Titel für die nachträgliche Vergütung durch Musikplattformen, Radio und Streaming Services mit der Band/dem Künstler abrechnen zu können – dies betrifft insbesondere auch die Veröffentlichungen, die nicht über beispielsweise einen Aggregator berücksichtigt sind.
- Ein seriöses Label ist bei der GVL und anderen Länderorganisation registriert, so dass alle Veröffentlichungen dem Label zugeordnet und mit ihm abgerechnet werden können (by the way: Wenn man z.B. in den USA mit einem Aggregator zusammenarbeitet, empfiehlt sich ein PayPal Geschäftskonto, da von den USA keine direkten Überweisungen ins Ausland vorgenommen werden …. was man ja als Privatperson auch nicht unbedingt vorweisen kann….)
- Das Label übernimmt die Wahrnehmung der Rechte der Band/des Künstlers in der Öffentlichkeit
- Die großen Labels übernehmen in der Regel auch noch die Kosten für die Produktion und Vermarktung der Musiktitel – aber eben nur die großen (und für wenige Künstler ….).
Der Vertrag mit einem Musikverlag
Auch die Vorteile, seine Musik verlagsrechtlich zu schützen, habe ich beschrieben. Alleine schon, um an die Royalties der Urheberrechte zu kommen, ist eine Klärung und Registrierung der Kompositions-/Text Urheberschaft elementar wichtig.
Auch das erfordert nicht zwingend den Abschluss eines Vertrages mit einem Musikverlag. Aber irgendjemand sollte – wenn man das nicht selbst überblickt und für sich allein organisieren kann– dies für den Komponisten regeln, und zwar auch auf internationaler Basis. Das kann ein Aggregator, die GEMA oder eben der Musikverlag vornehmen.
Die wichtigsten Vorteile des Musikverlags
- Der Musikverlag nimmt die Urheberrechte und damit den Schutz an allen Songs des Künstlers/der Band gegenüber Dritten wahr (als angeschlossenes Mitglied der GEMA)
- Der Musikverlag erhält die Anteile an der Vergütung der Songwriter/Publishing Rechte und gibt sie an den Künstler entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen weiter
- Der Musikverlag übernimmt die Registrierung der Songwriter/Publishing Rechte bei jeder Veröffentlichung durch ein Label